Der Arbeitgeber - Webkatalog
Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers durch einen Arbeitsvertrag fordern kann. Dadurch schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt in Form von Lohn oder Gehalt. Die Arbeitgeberstellung wird maßgeblich vom Direktionsrecht geprägt, kraft dessen der Arbeitgeber die konkrete Leistungspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich Art, Ort und Zeit näher gestalten kann. Eine gesetzliche Definition des Begriffs existiert (im Unterschied zum Begriff des Arbeitnehmers) nicht
Ist das Dienstverhältnis mit dem Arbeitsvertrag bzw. Dienstzettel begründet gehen beide Parteien Rechte und Pflichten ein:
- Arbeitspflicht der Arbeitnehmer/innen
- Entgeltzahlungspflicht der Arbeitgeber/innen.
- Fürsorgepflicht der Arbeitgeber/innen
- Vertragliche Vereinbarung von Arbeitszeiten
- Vereinbarung über Pausenregelung
- Vereinbarung zur Wochenendruhe und Überstunden
- Vereinbarung zu Urlaub und Zeitausgleich
Diese Punkte werden vertraglich vereinbart, wobei allerdings der Rahmen durch das Gesetz und zum Teil auch durch die Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen vorgegeben ist.