Arbeitnehmer - Webkatalog
Arbeitnehmer sind Personen, die im rechtlichen Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags, dem Arbeitvertrag, verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungs-konform gegen Entgelt in Form von Lohn und Gehalt zur Verfügung zu stellen.
Der Arbeitnehmer hat keinen Auspruch auf die Ausstellung eines schriftlichen Arbeitsvertrages. Allerdings hat er das Recht auf einen Dienstzettel dessen Mindestinhalt gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet einen Dienstzettel auszustellen. Wichtig dabei ist als Arbeitnehmer darauf zu achten, dass der Dienstzettel in keinster Weise von mündlichen Vereinbarungen abweicht.
Die Wirtschaft würde ohne Arbeitnehmer nicht funktionieren und umgekehrt hätte der Arbeitnehmer ohne Wirtschaft keine Arbeit.