Arbeitslosigkeit - Webkatalog
Als Arbeitslosigkeit bezeichnet man das Fehlen von bezahlten Beschäftigungsmöglichkeiten für Teile der arbeitsfähigen und Arbeit suchenden Bevölkerung. Als Arbeitslos git man wenn man nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses noch keine neue Beschäftigung gefunden hat.
Die Arbeitslosigkeit wird durch das Arbeitsmarktservice auf Grund der gemachten Angaben, die man im Antrag auf Zuerkennung des Arbeitslosengeldes angegeben hat und der vorgelegten Dokumente, geprüft.
Auch der als Arbeitslos gemeldete hat Rechte und Pflichten:
- Erhalte ich Arbeitslosengeld?
- Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
- Wie lange kann ich Arbeitslosengeld beziehen?
- Wo müß ich meinen Antrag stellen?
- Wann muß ich mich zur Kontrolle beim AMS melden?
- Bekomme ich Geld vom AMS zur Unterstützung bei der Arbeitssuche?
- Habe ich Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld?
- Bekomme ich durch die Arbeitslosmeldung meine Pensionsversicherungszeiten?
- Wann habe ich Anspruch auf Notstandshilfe?
- Kann ich Einspruch gegen einen Negativen Bescheid einlegen?
- Wann muß ich eine Arbeit annehmen (Zumutbarkeit)?
- Kann ich auf eine Gebührenbefreiung ansuchen?
Der Jobverlust, das unfreiwillige Ende ein Dienstverhältnisses ist für die meisten Menschen ein Schock und vermindert das Selbstwertgefühl. Angebotene Fortbildungsveranstaltungen und Umschulungsangebote sollten vom Arbeitslosen in Anspruch genommen werden, um das Selbstvertrauen zu behalten. Auch wenn man nicht immer gleich die passende Arbeit findet, den Kopf nicht hängen lassen. Wenn man am Arbeitsmarkt als arbeitsfähig und arbeitwillig zur Verfügung steht, wird sich auch bald der passende Job finden.