Fahrschulen & Führerschein Webkatalog
Nie mehr abhängig zu sein von Taxi Mama. Nie mehr den Fahrplänen eines öffentlichen Verkehrsmittels ausgeliefert zu sein, oder ewig lange auf den Bus zu warten. Der Gedanke die Individuelle Mobilität zu erlangen läßt jedem das Herz höher schlagen egal ob Jung oder Alt. Um den begehrten Führerschein oder liebevoll "rosa Wisch" genannt endlich in Händen zu halten gibt es die Fahrschule.
Allgemeines zum Führerschein
Der Erste-Hilfe-Kurse, die Unterweisung in lebensrettenden Maßnahmen. Die Mindestdauer beträgt sechs Stunden für alle Klassen außer Klasse D und nen Klassen D+E. Folgende Institutionen bieten Erste-Hilfe-Kurse an: Österreichisches Rotes Kreuz, Samariter-Bund, Malteser, Grünen Kreuz,...
Eintragungen sind im Führerschein durch Zahlencodes gekennzeichnet die EU bzw. EWR-weit gleich sind. Medizinische Eintragungen sind durch Codes von 01 bis 05 vermerkt, Verwaltungsangelegenheiten haben Zahlencodes von 70 bis 90 usw.
Der Scheckkartenführerschein wird in Österreich seit 1. März 2006 ausgestellt. Der alte Führerschein behält aber seine Gültigkeit bis voraussichtlich 2032. Der Umtausch auf einen Scheckkartenführerschein ist möglich, aber auf keinen Fall verpflichtend.
Die Vorgezogenen Lenkerberechtigung L17. Hierbei kann ein Teil der Ausbildungsfahrten mit berechtigten Begleitpersonen privat durchgeführt werden. Der Rest der Ausbildung ist aber trozdem verpflichtend und muß in einer Fahrschule absolviert werden.
Ein Duplikat vom Originalführerschein erhält man, wenn das Foto unkenntlich ist, bei unleserlichkeit, bei Verlust oder Diebstahl. Ein Duplikat auf Grund einer Namensänderung wie etwa Heirat ist nicht verpflichtend, allerdings ist dann der Führerschein nicht als amtlicher Lichtbildausweis gültig.
Der Probeführerschein ist jeder Führerschein aller Klassen außer F. Dieser gilt 2 Jahre ab Ausstellungsdatum. Dann gilt es keine Verkehrsstrafdelikte zu begehen und sich an die 0,1 Promille Grenze zu halten sonst muß man mit einer Nachschulung rechnen und das verlängert wiederum die Probezeit. Was allerdings nicht heißt, daß man nach Ablauf der Probezeit gegen alle Regeln verstoßen kann. Vor allem wer fährt sollte generell auf Alkohol verzichten um sich und andere Verkehrsteilehmer nicht zu gefährden.
Die Fahrschule hat viele Aufgaben
Fahrschulen bieten Kurse für alle Führerscheinklassen. Über Vermittlung bieten Fahrschulen auch Erste-Hilfe-Kurse an. Fahrschulen sind bei den Amtswegen behilflich und übernehmen einen Teil der bürokratischen Arbeit. Der Service einer Fahrschule umfasst die Betreuung des Fahrschülers in allen Belangen der Ausbildung. Die Aufgabe einer Fahrschule ist es dem Schüler in Theorie und Praxis Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln um die gewünschte durch eine abgelegte Prüfung die Lenkberechtigung zu erhalten. Weiters ist es Aufgabe einer Fahrschule den zukünftigen Autofahrer darauf vorzubereiten sich im Straßenverkehr vorschriftsgemäß, sicher und umweltbewusst zu verhalten.
Führerscheinklassen in Österreich
| Führerschein der Klasse A |
Motorräder mit und ohne Beiwagen Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern bis 400 kg Eigenmasse + leichte Einachsanhänger |
Alter 21 Jahre |
| Vorstufe zu Führerschein Klasse A |
Beschränkt Klasse A auf Leichtmotorräder Motorleistung max. 25 kW Verhältnis Leistung/Leergewicht max. 0,16 kW/kg |
Alter 18 Jahre |
| Führerschein der Klasse B |
Kraftwagen max. 8 Plätze und dem Lenkerplatz; Höchste zulässige Gesamtmasse bis 3500 kg |
Alter 18 Jahre oder L17 |
| Führerschein der Klasse C |
Kraftwagen max. 8 Plätze ausser dem Lenkerplatz; Höchste zulässige Gesamtmasse über 3500 kg Sonderkraftfahrzeuge |
Alter 21 Jahre |
| Führerschein der Unterklasse C 1 |
Kraftwagen der Klasse C höchste zulässige Gesamtmasse bis 7500 kg |
Alter 18 Jahre |
| Führerschein der Klasse D |
Kraftwagen mit mehr als 8 Plätzen ausser dem Lenkerplatz; Sonderkraftfahrzeuge |
Alter 21 Jahre |
| Führerschein der Klasse B und E |
Kraftwagen der Klasse B mit denen andere als in der Klasse B erlaubte Anhänger gezogen werden |
Alter 18 Jahre |
| Führerschein der Klasse C und E |
Kraftwagen der Klasse C mit denen andere als leichte Anhänger gezogen werden |
Alter 21 Jahre |
| Führerschein der Klasse C1 und E |
Kraftwagen der Unterklasse C1 mit denen andere als leichte Anhänger gezogen werden. |
Alter 18 Jahre |
| Führerschein der Klasse D und E |
Kraftwagen der Klasse D mit denen andere als leichte Anhänger gezogen werden |
Alter 21 Jahre |
| Führerschein Klasse F ist nur in Österreich gütig | Führerscheinklasse F beinhaltet Zugmaschinen, Motorkarren, selbstf. Arbeitsmaschinen, auch landwirtschaftl., Transportkarren, Einachszugmaschinen, | Alter 16 Jahre unter bestimmten vorraussetzungen bzw. 18 Jahre. |
Das erste Auto,....
Der Lernstress ist vorüber, die Prüfung ist bestanden, den Führerschein hat man in der Tasche. Nun ist es an der Zeit sich nach einem geeigneten Auto umzusehen und die ersten Kilometer ohne den Fahrlerher ohne Alkohol, langsam und bedacht zu absolvieren. Bekanntlich macht Übung den Meister.