Arbeitslosengeld Webkatalog
Das Arbeitslosengeld steht jedem Arbeitsuchenden zu der der vor der Beanspruchung des Arbeitlosengeldes für einen bestimmten Zeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen ist. Weiters muss die Voraussetzungen der Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und Arbeitslosigkeit gegeben sein. Werden sämtliche Voraussetzungen erfüllt erhält das Arbeitslosengeld zur Existenzsicherung und um die Zeit bis zum Antritt einer neuen Arbeitsstelle finanziell überbrücken zu können. Das Arbeitlsosengeld kann nur durch persönliche Vorsprache beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.
Unter bestimmten voraussetzungen gilt folgendes
- Wer Arbeitslosengeld bezieht, kann gleichzeitig geringfüfig Beschäftigt sein.
- Wer Arbeitslosengeld bezieht, kann Kinderbetreuungsbeihilfe in Anspruch nehmen.
- Wer Arbeitslosengeld bezieht, kann Kinderbetreuungsgeld beziehen.
Umgehend melden muss man
- Eine Wohnortänderung
- Einen Auslandsaufenthalt
- Einen Krankenstand oder Spitalsaufenthalt
- Die Aufnahme einer Beschäftigung
Berechnung des Arbeitlosengelden
Stellt man den Antrag auf Arbeitslosengeld bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres so wird als Jahresbeitragsgrundlage das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen plus der Sonderzahlungen des vorletzten Kalenderjahres zur Berechnung herangezogen. Wird ein Antrag auf Arbeitslosengeld nach dem 30. Juni eines Kalenderjahres gestellt so gilt oben genanntes allerdings vom letzten Jahr.
Wenn man sein Dienstverhältnis kündigt, oder durch eigenes Verschulden verliert, erhält man im Normalfall erst nach vier Wochen sein Arbeitslosengeld. Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeld wird dadurch aber nicht beeinflusst.
wann bekommt man das Arbeitslosengeld ausbezahlt
Die Auszahlung des Arbeitlosengeld erfolgt wie bei den meisten anderen Einkommen auch monatlich und im Nachhinein. Dies wurde durch den Gesetzgeber geregelt, die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen werden. Eine Überprüfung ist meist nur im nachhinein möglich.
nach dem Arbeitlosengeld die Notstandhilfe
Nach dem Arbeitlosengeld kann man einen Antrag auf Gewährung einer Notstandshilfe beantragen, die dann unter bestimmten Voraussetzungen für einen Zeitraum von höchstens 52 Wochen gewährt werden kann. Für einen etwaigen Weiterbezug nach Ablauf der 52 Wochen ist eine erneute Antragsstellung erforderlich. Grundsätzlich ist die Bezugsdauer der Notstandhilfe nicht begrenzt wie etwa beim Arbeitslosengeld. Bei der Berechnung der Notstandshilfe wird die Höhe des vorhergehenden Arbeitslosengeldes, das Einkommen des Ehepartners und das wirtschaftlichen und familiären Verhältnis des Antragstellers herbeigezogen. Das Existenzminimum bleibt dabei unberücksichtigt.