Gebührenbefreiung Webkatalog
Rezeptgebühr
Die vom Arzt auf Rezept verordneten Medikamente unterliegen der Rezeptgebühr die direkt in der Apotheke zu entrichten ist. Die Rezeptgebühr liegt derzeit bei Euro 4,80. Aus Sozialen Gründen können bestimmte Personengruppen mittels Antrag ein Ansuchen auf eine Befreiung der anfallenden Rezeprgebühren stellen. Durch die Befreiung von der Rezeptgebühr kann auch bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln der zehnprozentige Selbstbehalt entfallen.
Dafür darf das monatliche Nettoeinkommen folgenden Betrag nicht übersteigen
| Alleinstehende € 747,-- | Ehepaar € 1.120,-- |
Bei Personen die durch Leiden oder Gebrechen überdurchschnittlich hohe Ausgaben nachweisen können erhöht sich der Betrag
| Alleinstehende € 859,05 | Ehepaar € 1.288,-- |
Diese Beträge erhöhen sich für jedes unversorgte Kind das im Hause des Antragstellers lebt um € 78,29. Das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen des Antragstellers wird aliqout angerechnet.
Ohne Antrag sind folgende Personen von der Rezeptgebühr befreit
- Personen die eine Pension mit Ausgleichszulage beziehen
- Personen mit einer anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit
- Zivildiener und deren anspruchsberechtigte Angehörige
Die Rundfunkgebühr und die Befreiung davon
Jeder und jede Österreicher/in zahlt hoffentlich brav seine Rundfunkgebühr für alle Geräte mit denen man Radio oder Fernsehprogramme empfangen kann, ob im Büro, in der Wohnung, im Haus oder in anderen Lokalitäten. Ein Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühr kann dann gestellt werden wenn das Fernsehgerät oder das Radio bereits einmal angemeldet wurde. Der Hauptwohnsitz muss sich in Österreich befinden. Bestimmte Soziale Situationen und/oder körperliche Hilfebedürftigkeit sind Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiun.
Gebührenbefreiung von Telefon
Personen, deren steuerpflichtiges Einkommen nach Abzug des Mietzinses monatlich einen bestimmten Betrag nicht überschreitet, haben in Österreich das Recht auf eine Befreiung von Telefongebühren der Telekom Austria. Das Einkommen von etwaigen Mitbewohnern wird hinzugezählt. Anträge auf Gebührenbefreiung sind an die Telekom Austria, bzw.an den ORF zu richten