Zusätzlich zur Familienbeihilfe
Zusätzlich zur Familienbeihilfe haben Personen mit drei und mehr Kindern Anspruch auf den Mehrkindzuschlag sofern das dritte Kind und jedes weitere Kind seinen ordentlichen Wohnsitz in Österreich hat und da auch lebt. Diese Beihilfe ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu beantragen. Der Mehrkindzuschlag ist einkommensabhängig, das zu versteuernde Jahreseinkommen darf einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Den Mehrkindzuschlag muss man jedes Jahr gesondert beim zuständigen Finanzamt beantragen.
Eine kleine aber feine Unterstützung
Man macht dies im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung oder mit der Einkommensteu-ererklärung. Wer keine steuerpflichtigen Einkünfte hat, kann beim Finanzamt die direkte Auszahlung des Mehrkindzuschlages beantragen. Die entsprechenden Formulare bekommt man beim Finanzamt oder online aus dem Internet. Diese kleine aber feine Unterstützung vom Staat für Familien mit drei und mehr Kindern gibt es seit 1999.