Mindesteinkommen - Ausgleichszulage
Die Ausgleichszulage ist eine Leistung der österreichischen Sozialversicherung und soll jedem Pensionsbezieher sein Mindesteinkommen sichern. Eine gesetzliche Mindestpension gibt es in Österreich nur wenn man kein zusätzliches Einkommen hat und alleinstehend ist. Erreicht man unter diesen Voraussetzungen nicht die Mindestpension so sichert die Ausgleichzulage das Mindesteinkommen.
Zum Beispiel: Bei einem Pensionistenehepaar erhält die Frau eine Pension von € 350,-- und der Mann bekommt eine Pension von € 850,-- die Frau bekommt keine Ausgleichszulage da beide zusammen über dem Ausgleichszulagerichtsatz für Ehepaare liegen. Zwar erhält die Frau eine Pension, aber nicht die Mindestpension.
Erfinderisch
Rumänische und bulgarische Pensionisten sind sehr erfinderisch um an die Ausgleichszulage zu kommen. Diese EU-Pensionisten nehmen in Österreich einen Scheinwohnsitz an und kassieren so die Ausgleichszulage bis zur Höhe der österreichischen Mindestpension. Man muss sich nur zu helfen wissen,…