Aktien & Börse Webkatalog
Die Aktie
Allgemein, ist die Aktie ein Wertpapier welches den Anteil an einer Aktiengesellschaft mittels Anteilsschein verbrieft. Die Aktie steht im Zusammenhang mit der Aktiengesellschaft. Die Aktionäre oder auch Gesellschafter genannt, sind mit Einlagen auf das in Anteilscheine sprich Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt. Für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals muß midestens € 70.000,-- betragen. Aktien können entweder als Nennbetragsaktien oder als Stückaktien begründet werden.
In der Aktiengesellschaft dürfen diese beiden Aktienarten aber nicht nebeneinander bestehen. Nennbetragsaktien müssen auf midestens €1,-- oder mehr lauten. Da das Grundkapital von vielen Kapitalgebern aufgebracht wird, ermöglicht eine Aktiengesellschaft die Verwirklichung großer wirschtaftlicher und geschäftlicher Vorhaben und ist die typischste Form der Großunternehmung. Der Aktionär oder Gesellschafter genannt erhält für jede Aktie einen jährlichen Gewinnanteil die sogenannte Dividende. Der Aktionär kann seine Aktien an der Börse jederzeit verkaufen. Die Organe der Aktiengesellschaft sind die aus den Aktionären und Aktionärinnen bestehende Hauptversammlung, der aus mindestens drei Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat und der Vorstand. Für gewöhnlich gewährt die Aktie das Stimmrecht in der Hauptversammlung. Nach dem Umfang der dem Aktionär durch die Aktie gewährten Rechte unterscheidet man die Stammaktie von der Vorzugsaktie diese ist zwar mit Vorrechten bei der Dividende, aber häufig ohne Stimmrecht ausgestattet. Verschieden geregelt kann auch die Übertragbarkeit sein. Die Übliche Form ist die Inhaberaktie die durch Eintrag und Übergabe übertragen wird. Eine andere Form der Aktie ist die Namensaktie ein Orderpapier, das durch Indossament übertragen wird, sprich der Name des Inhabers der Aktie ist im Aktienbuch der Aktiengesellschaft eingetragen. Durch die Satzung kann die Übertragung von Namensaktien an die Genehmigung des Vorstandes gebunden werden, mann spricht von der sogenannten Vinkulierten Namensaktie. Eine Aktie darf von der Aktiengesellschaft nicht unter ihrem Nennwert ausgegeben werden. Gibt die Aktiengesellschaft sogenannte Gratisaktien aus, wird der Nennbetrag der Aktie durch die Umwandlung freier Rücklagen der Gesellschaft in Grundkapital aufgebracht. Der Wert oder auch der Kurs einer Aktie ist von Nennbetrag und Ausgabebetrag nicht abhängig. Der Wert der an der Börse notierten Aktie bildet sich aus Angebot und Nachfrage.
| DIE GRÜNDUNG EINER AKTIENGESELLSCHAFT | DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG EINER AKTIENGESELLSCHAFT | DIE HAFTUNG EINER AKTIENGESELLSCHAFT |
| geschieht durch die Gründeraktionäre und den Aktionären | Besteht aus dem Vorstand bzw. die Vertretung der Firma | Diese beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen das heißt Grundkapital und Rücklagen. |
| Durch das vorhandensein des Grundkapitals | durch die Hauptversammlung | Das Privatvermögen der Aktionäre haftet nicht. |
| Durch die Satzung auch Statut, Ordnung, Verfassung genannt | ||
| Durch den Gründungsbericht durch den Abschlußprüfer | ||
| Durch den Eintrag in das Handelsregister |
Der Aktienindex
Der Aktienindex ist die Meßzahl des durchschnittlichen Börsenkurses der Aktien der einflußreichsten Aktiengesellschaften, deren Aktien regelmäßig an der Börse notiert werden. Der bekannteste Aktienindex ist wohl der Dow-Jones-Index.
Die Börse
Die Börse, ist ein organisierter an bestimmten Orten und regelmäßig zu Börsenzeiten stattfindender Markt für vertretbare sprich fungible Güter, das sind solche die nach Art, Güte, Beschaffenheit und Menge genauestens bestimmt sind, etwa Massengüter wie Metall, Getreide, Baumwolle, Kautschuk, Früchte usw. und Effektenbörsen zuständig für Aktien, Wertpapiere, Anleihen oder Devisen. Nach diesen Kriterien werden Waren- oder Produkten Börsen und Effekten oder Fondsbörsen unterschieden. Die Warenbörse ist maßgeblich für die Preisbildung von Rohstoffen und Halbfertigprodukten verantwortlich und es gibt sie schon wesentlich länger als die Wertpapierbörse.
Geschichtliches zur Börse
Die Börse entstanden nach dem Patriziergeschlecht van der Beurse in Brügge im 14. Jahrhundert. Vor dessen Haus trafen sich die Händler. Dem ehrenamtlichen Börsenvorstand obliegt die durch Börsenrecht und Börsenverordnung bestimmte Leitung eben dieser. Der Börsenverkehr spielt sich im Rahmen der Börsenusancen ab. Die Aufgabe der Börsen ist die Preis- oder Kursbildung, die von den Börsenmaklern bzw. Kursmaklern gerecht vorgenommen werden kann, weil das gesamte Angebot und die gesamte Nachfrage bei diesen zusammenläuft. Die Kauf- bzw. Verkaufsaufträge werden limitiert das heißt es gibt eine Preisgrenze oder unlimitiert das heißt bei Käufen billigst und bei Verkäufen bestens gegeben. Der amtliche Kursmakler ermittelt daraus einen Kurs, bei dem die höchstmögliche Zahl der Aufträge ausgeführt werden kann. Die Börse hat die Aufgabe, Angebot und Nachfrage zusammenzuführen und durch die Festsetzung von Preisen sprich Kursen planmäßig auszugleichen.
Die Börsenumsatzsteuer
Diese ist ein Teil der Kapitalverkehrsteuer die Ergänzugssteuer zur Umsatzsteuer. Sie wird erhoben bei Anschaffungsgeschäften von Wertpapieren, auch wenn diese nicht börsenmäßig getätigt sind. Die Steuersätze richten sich nach dem vereinbarten Preis.