Kredit Webkatalog
Als Kredit bezeichnet man die leihweise Gebrauchsüberlassung der Kaufkraft in Form von Geld wie etwa Banknoten, Münzen und Giralgeld oder vertretbaren Sachen sprich, der Warenkredit auf Zeit. Darlehnsverträge, Abzahlungskäufe, Stundungen und Wechsel stellen typische Beispiele für Kredite dar. Grundsätzlich unterteilt man die Kreditarten in Laufzeit, Höhe, Besicherung, Kreditgeber, die Bereitstellung und die Verwendung. Der Kreditgeber verzichtet zeitweise über die Verfügungsmacht und über die Kaufsumme des Kreditnehmers, der aber im Gegenzug einen Preis in Form von Zinsen zu zahlen hat. Die Volkswirtschaftliche Bedeutung des Kredites liegt darin, daß diejenigen die ihr Einkommen nicht voll verbrauchen, ihre Sparbeträge der Wirtschaft zur Verfügung stellen. Eine Wichtige Aufgabe dabei erfüllen die Kreditinstitute. Das Sammeln vieler, auch kleinster Sparbeträge und daraus die Gewährung größerer Kredite entweder als Kreditvermittlung sprich das Weiterleiten der Einlagen, oder als Kreditschöpfung die Gewährung von Kredit über Einlagen und Eigenkapital hinaus ist möglich, da ein Großteil der Verbindlichkeiten bargeldlos erfüllt wird.
Man unterscheidet Kredite nach folgenden Kriterien
| NACH DER VERWENDUNG | NACH DER SICHERUNG | NACH DEN BEDINGUNGEN IM KREDITVERTRAG |
| Den Konsumtivkredit zu Finanzierungen von Konsumgütern wie etwa die Anschaffung von Haushaltsgeräten, Wohnungseinrichtung,.. | Der Personalkredit dieser basiert auf dem Vertrauen dem Kreditnehmer gegenüber. | Der Kündbare Kredit |
| Den Produktivkredit für Einschlagungen eines Produktionsumweges das kann ein Anlagekredit der Investitionskredit oder der Betriebskredit wie z. B. für die Finanzierung eines Exportauftrages sein. | Der Realkredit dieser ist dinglich gesichert durch bewegliche Güter der Mobiliarkredit. | Der Unkündbare Kredit |
| Der Realkredit gesichert durch unbewegliche Güter der Immobiliarkredit. | Der Kurzfristige Wechselkredit | |
| Der Langfristige Hypothekarkredit | ||
| Der Terminierte Kredit | ||
| Der nicht Terminierte Kredit. |
- Kreditaufschlag, als solche werden die Teilzahlungszuschläge beim Abzahlungsgeschäft bezeichnet.
- Kreditauftrag, die Aufforderung an einen Geschäftspartner, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einem Dritten Kredit zu gewähren, in diesem Fall haftet der Auftraggeber dem Beauftragten als Bürge.
- Kreditbrief, ist die an eine Bank gerichtete Aufforderung, dem Inhaber des Kredites Geld zu Lasten des Ausstellers sprich der Bank auszuhändigen.
- Kreditgefährdung, ist eine unwahre Tatsachenbahauptung die geeignet ist, den Kredit des Betroffenen und seine Vertrauenswürdigkeit in Bezug auf die vermögensrechtlichen Verbindlichkeiten in Frage zu stellen.
- Kreditgenossenschaft, oder Kreditverein basierend auf genossenschaftlichen Grundlagen aufgebaute Kreditinstitute, die sich vorwiegend den Personalkrediten widmen.
- Kreditmarkt, dies ist ein volkswirtschaftlicher Teilmarkt, an dem langfristige Kredite (Kapitalmarkt), und kurzfristige Kredite, (Geldmarkt), gehandelt werden. Dieser lenkt bei freier Wirtschaft den Strom der Kaufkraft zur nutzbrigendsten Verwendung. Der Zins am Kapitalmarkt liegt infolge höherer Produktivität des längeren Produktionsumweges und des größeren Risikos über dem des Geldmarktes. Beide daraus folgende Zinssätze beeinflussen den Diskontsatz.
- Kreditprüfung, wird durch Banken oder eben andere Kreditgeber vorgenommen. Geprüft werden Sicherheiten und persönliche Zuverlässigkeit des zukünftigen Kreditnehmers vor Einräumung des Kredites.
- Kreditrestriktion, nennt man die Einschränkung der Kreditgewährung von Notenbanken duch strenge Sichtung oder Annahmeverweigerung der zum Diskont eingereichten Wechsel. Kredite werden durch die Verknappung nur schwer oder mit einem hohen Zinssatz vergeben.
- Kreditversicherung, diese dienen gegen mögliche Verluste im Kreditverkehr. Die gängigsten Arten sind die Warenkreditversicherung und die Kautionsversicherung. Der Abschluß einer solchen erfolgt als Einzelversicherung für alle Forderungen an einen Kunden oder als Pauschalversicherung für alle Forderungen an alle Kreditnehmer wobei dies die häufigste Variante darstellt. Weiters gibt es Mantelverträge für Forderungen gegen bstimmte Kunden mit hohen Krediten. Vorraussetzung für die Leistung des Versicherers ist die Konkurseröffnung beim Schuldner oder aber die ergebnislose Zwangsvollstreckung.
- Kreditwürdigkeit, ist die Voraussetzung für die Aufnahme von Fremdkapital. Die Kreditwürdigkeit wird vom Kreditgeber durch die Einholung von Auskünften über die kaufmännischen Fähigkeiten und über persönlichen Lebensstil des Kreditnehmers sowie eine analysierung der Gewinnaussichten der Firma oder des Betriebes auf Grund seiner bisherigen Erfolge, der Auftragslage und der Bilanz bei der Enräumung speziell bei Personalkrediten geprüft. Die Möglichkeit der ungenügenden dinglichen Sicherheit ist immer vorhanden. Die Prüfung soll weiters Aufschluß geben ob es dem Kreditnehmer möglich ist den Kredit fristgerecht zu tilgen. Eine sorgfältige Kreditprüfung verringert das Kreditrisiko.