Schulden und Insolvenz
Als Insolvenz bezeichnet man die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht mehr erfüllen zu können. Die Insolvenz wird gekennzeichnet durch:
- Die Zahlungsstockung ein kurzfristiges Fehlen erforderlicher Geldmittel um Zahlungen fristgerecht zu leisten, aber dennoch in einem Rahmen von 60 Tagen. Die Stockung der Zahlungen gibt keine Grundlage um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.
- Die drohende Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor wenn der Schuldner seine Zahlungen voraussichtlich nicht bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit erfüllen kann, eine Zahlungsunfähigkeit ist aber noch nicht eingetreten.
- Die Zahlungsunfähigkeit oder auch Illiquidität genannt, diese tritt dann ein, wenn der Schuldner die Zahlungen an seine Gläubiger nicht mehr leistet oder gänzlich eingestellt hat.
- Die Überschuldung tritt ein wenn die Verbindlichkeiten und Schulden eines Unternehmens größer sind als das Vermögen und die Fortbestandsprognose des Unternehmens negativ ausfällt.
Eine Firma wird insolvent wenn Rechnungen oder Gehälter nicht mehr bezahlt werden können. Wie rutscht ein Unternehmen in solch eine Krise, mögliche Gründe können sein:
- Eine mangelnde Qualifikation in der Führungsebene
- Das Fehlverhalten von einzelnen Mitarbeitern
- Verfälschung von Zahlen bei den Bilanzen
- Eine veränderte Situation der Märkte und der Wirtschftlage
- Fehlende Finanzkraft oder eine Finanzschwäche
- Fehlende oder falsche Geschäftsstrategien
- Falsche Geschäftsprognosen, usw.
Wird ein Unternehmen als insolvent gemeldet, gibt es die Möglichkeit verschiedener Verfahrensmöglichkeiten die abhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Der Schuldner oder die Schuldnerin ist verpflichtet, innerhalb von 60 Tagen nach Eintritt der Insolvenz ein Insolvenzverfahren beim zuständigen Gericht zu beantragen. Ab diesem Zeitpunkt werden Fristen festgelegt und Juristen sowie Gerichte beginnen sich mit dem Fall zu befassen. Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es das bestmögliche Ergebnis für den oder die Gläubiger zu erzielen und zum Erhalt der wirtschaftlichen Existenz einer Firma beizutragen. Ein Insolvenzantrag kann entweder vom Schuldner oder vom Gläubiger wie etwa Banken oder der Gebietskrankenkasse beantragt werden. Der Antrag kann allerdings abgelehnt werden sofern die Kosten des Verwalters oder die Abwicklung des Verfahrens nicht bezahlt werden können.
Ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung under der damit verbundenenen Wohlverhaltensphase dauert in Österreich gegenwärtig zwischen 7 bis 9 Jahren, dann ist mit einer Restschuldbefreiung zu rechnen. Der Pfändbare Teil den Einkommens müß während der Wohlverhaltensphase an den Treuhänder abgeführt werden. Bei den Gerichtskosten kann man vorübergehnd auf eine stundung ansuchen, werden aber auf keinen Fall erlassen.
Für jeden Unternehmer gibt es leicht anwendbare Methoden um eine eventuelle Krisensituation frühzeitig zu erkennen. Ein Unternehmer der weiß, das Zahlen nicht lügen kann auf Gefahrenmomenten rechtzeitig reagieren um sein Unternehmen auf dem richtigen Weg zu halten. Zu den Aufgaben des Unternehmers gehören:
- Unternehmenszahlen permanent selbst zu überprüfen und zu kontrollieren.
- Bei negativen Entwicklungen in der Firma die maßgeblichen Ursachen beseitigen.
- Selbst den Überblick über wirtschaftliche Daten im Unternehmen zu haben.
- Die Wirtschaftslage und den Markt ständig im Auge zu behalten.
- Sich nicht nur auf den Steuerberater zu verlassen.
Ist in einem Unternehmen die Liquiditätssituation angespannt oder eine finanzielle Krise in Aussicht so ist dringender Handlungsbedarf gefragt. Um so mehr erschreckend ist es, das viele Unternehmer die sich in einer insolvenzrechtlichen Krise befinden dies nicht bemerken oder diese Situation erst gar nicht wahrhaben wollen und das über Jahre hinweg. Sich und sein Unternehmen mehr schlecht als recht durch die Verbindlichkeiten zu wursteln ist nicht Zielführend. Die Wahrheit ist, die Zukunft des Unternehmens ist nicht gesichert. Für den Unternehmer ist Handeln angesagt und das schnellstmöglich. Es müssen Enscheidungen und Maßnahmen getroffen werden um die Firma aus der Krise zu manövrieren. Ist man selber nicht mehr in der Lage so steht jedem Fachkompetente Beratung und Unterstützung in Form von Sanierungs- und Konsilidierungsspeziealisten zur Verfügung diese erarbeiten Lösungsmethoden und erste zielführende Schritte können gesetzt werden.
Weiters erhält man auch Hilfe bei Insolvenzberatungsstellen, der Verbraucherinsolvenzberatung oder bei der Schuldnerberatung. Auf jedenfall sollte sich keiner scheuen angebotene Hilfe in Anspruch zu nehmen.