Steuer Webkatalog
Als Steuern bezeichnet man die Zwangsabgabe von Geldleistungen die einem Staatsbürger vom öffentlich rechtlichen Gemeinwesen wie Bund, Ländern und Gemeinden auferlegt werden ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung zu haben. Die Erzielung von Einnahmen sollte dabei Nebenzweck sein. Steuern sollten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben wie etwa Straßenbau, Gesundheitswesen, soziale Maßnahmen, Schulwesen, kulturelle Einrichtungen, innere und äußere Sicherheit, etc. verwendet werden. Man unterscheidet die direkten Steuern wie die Gewerbesteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer, Körpersschaftsteuer,... und die indirekten Steuern, Alkoholsteuer, Kaffeesteur, Tabaksteuer, Mineralölsteuer,...und so weiter und so fort, was ist eigentlich nicht besteuert ?
Steuern
Steuern gibt es wahrscheinlich schon seit Menschengedenken früher hießen die Steuern zwar anders, wie etwa der Zehnt bei dem der Bürger den Zehnten Teil seines Rohertrages meist in Naturalien abführen musste, aber am Grundgedanken hat sich bis heute nichts verändert außer das wir in modernen Steuerstaaten leben und die Steuern meist wesentlich mehr als die früheren 10 Prozent betragen.
Einige Begriffe, die Steuern betreffend
Das Steueraufkommen, als solches bezeichnet man die Summe der Einnahmen der öffentlichen Hand aus Steuern die innerhalb eines Haushaltsjahres erwirtschaftet werden.
Die Steuerberatung, ist die Arbeit eines Steuerberaters der mit der Aufgabe der geschäftsmäßigen Beratung und Vertretung in allen Steuerbelangen betraut werden kann. Er führt durch den Dschungel der Rechte und Pflichten, erklärt Formulare und Dokumente, er übernimmt Kilometergeldabrechnungen, Diäten für In- und Ausland, Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Steuerbescheide, Gewerbeanmeldung, Lohnsteuer, Buchführung, Vermögenssteuer, Jahresabschluß, Lohnverrechnung, Erbschaftssteuer, Bilanzen, Vorsteuer, Bilanzvorschriften,.... Unter anderem übernehmen diese auch die Vertretung in Steuersachen und der Hilfeleistung in Steuerstrafsachen. Zu dieser Berufsgruppe zählen, Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftstreuhänder, Gewerbliche oder selbstständige Buchhalter die ihre Arbeit mit unterschiedlichen Rechten ausgestattet ausführen können. Die Kosten für den berufsrechtlichen Steuerberater geleistet werden können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, sofern diese nicht bereits als Betriebsausgabe oder Werbungskosten berücksichtigt wurden.
Der Steuerbescheid, die unbeliebte aber nicht vermeidbare amtliche Mitteilung des Finanzamtes an den Steuerpflichtigen Staatsbürger. Dieser Bescheid gibt Auskunft über die Höhe der Steuerschuld des amtlich festgelegten Einheitswertes das ist dann der sogenannte Feststellungsbescheid, oder Auskunft über den festgesetzten Steurmeßbetrag für die Realsteuern das ist dann der Steuermeßbescheid.
Die Steuerbilanz, eine nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetz aufgestellte Bilanz zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns bzw. des steuerpflichtigen Vermögens, nach den gesetzlichen Vorschriften des Bewertungsgesetzes.
Die Steuererklärung, ist in Form der Einkommensteuerklärung von jedem der ausser seinen lohnsteuerpflichtigen Einkünften zusätzlich mehr als € 730,-- im Kalenderjahr dazuverdient. Dafür ist eine Steuernummer nötig und die bekommt man vom Finanzamt zugeteilt. Zusätzliches Einkommen kann aus freien Dienstverträgen oder aus einem Werkvertrag bezogen werden.
Die Steuerflucht, das ist die Verlegung des Wohn- oder Geschäftsitzes ins Ausland, mit dem Hintergrund der Besteuerung im eigenen Land zu entgehen. Dies sind meist kleine Länder mit sehr niedrigen Steuersätzen oder auch gänzlich ohne Steuern, also sehr attraktiv für Unternehmen und Firmen aus Ländern mit unverschämt hohen Steuersätzen. Zu diesen Steueroasen zählen Antigua, Bahrain, Belize, sehr bekannt die Cayman-Inseln, die Cookinseln, Dubai, Macao, Lichtenstein, Monaco, die Niederländischen Antillen, San Marino, usw,...
Die Steuerfahndung ist dann die Dienststelle der Finanzverwaltung die bei Verdacht von Steuervergehen, Steuerhinterziehung oder Verdunklungsgefahr Ermittlungen und Betriebsprüfungen durchführt, um dem Steuersünder das Handwerk zu legen.
Steuergefährdung ist, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich oder leichtfertig gesetzlich bestimmte Buchungsvorgänge, Abrechnungen, Betriebsvorgänge usw. unrichtig verbucht oder dies zu umgehen versucht und dadurch ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen.
Steuerhehlerei, ist kein Kavaliersdelikt. Wer Waren oder Erzeugnisse ankauft oder absetzt und dabei Verbrauchssteuern oder Zollabgaben umgeht um sich dadurch zu bereichern, macht sich der Steuerhehlerei strafbar und dies bringt bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug. Ein Beispiel sind geschmuggelte Zigaretten oder Alkohol. Wenn dann Steuerhehlerei noch dazu gewerbsmäßig und im großen Rahmen betrieben wird kann das Strafmaß noch wesentlich höher ausfallen.
Steuerhinterziehung, irgendwie eine Modeerscheinung und ein Volkssport in der heutigen Zeit, aber auf jedenfall eine strafbare Handlung. Steuerhinterziehung ist die Erschleichung von ungerechtfertigten Steuervorteilen die zur Verkürzung der Steuereinnahmen führen. Wer Steuern hinterzieht oder versucht diese zu hinterziehen begeht eine Straftat.
Steuermessbescheid, ist die Festsetzung des Steuermessbetrags für die Grund- und Gewerbesteuer diesen Bescheid erhält man vom Finanzamt.
Steuergesetz in diesem muß geregelt sein, wer der Steuerschuldner ist, das heißt, wer die Steuern abführen muß. Weiters muß das Steuerobjekt nach Art und Eigenschaft geregelt sein, die Bemessungsgrundlage nach Menge und Wert und der Steuersatz, sprich der Geldbetrag pro Einheit.
Steuermessbetrag, das ist der Grundbetrag für die Berechnung der Grund- und Gewerbesteuer. Durch Vervielfältigung mit dem Hebesatz ergibt sich der zu zahlende Steuerbetrag.
Hebesatz, ein Prozentsatz der von den Gemeinden festgesetzt wird. Dieser Prozentsatz wird für die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer benötigt. Vervielfältigt mit dem Steuermeßbetrag ergibt dies den zu zahlenden Steuerbetrag.
Steuerobjekt, das ist der Gegenstand oder der Vorgang an den die Steuerpflicht angeknüpft wird und nachdem die Steuer meist auch gleich benannt ist. Das Einkommen und die Einkommensteuer, das Erbe und davon die Erbschftssteuer,...
Das Steuerrecht, ist ein Teil des Finanzrechtes und jenen Rechtsvorschriften die im Zusammenhang mit der öffentlichen Finanzwirtschaft stehen. Das Steuerrecht kann man dem öffentlichen Recht genauer gesagt dem Verwaltungsrecht zuordnen. Das Steuerrecht in Österreich ist nicht einheitlich zusammengefasst sondern besteht aus vielen Einzelgesetzen und Bestimmungen des Bundes, der Länder und Gemeinden.
Steuersatz, das ist der auf eine Besteuerungseinheit entfallende Steuerbetrag oder wie bei den meisten Steuerarten ein Prozentsatz, der auf die Bemessungsgrundlage zur Berechnung des Steuerbetrages anzuwenden ist.
Wie werden diese Unmengen von Steuern eigentlich unterteilt?
- Da gibt es einmal die Bundessteuern, die Landessteuern und die Gemeindesteuern die auf dem Finanzverfassungsgesetz beruhen.
- Die Steuer auf Personen bezogen nennt man die Subjektsteuer. Die Merkmale dieser Steuer sind auf den Steuerzahler bezogen wie etwa Wohnsitz, Familienstand, Alter, ect. Dazu zählt dann die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer oder die Erbschaftsteuer,
- Die Steuer auf Objekte bezogen nennt man Sachsteuer oder Realsteuer mit Merkmalen auf das zu besteuernde Objekt bezogen. Zu dieser Steuergruppe gehört die Grundsteuer, Kfz-Steuer, die Umsatzsteuer,...
- Dann gibt es Steuern die laufend oder in Abschnitten eingehoben werden, das wären die Einkommenssteuer, die Körperschaftssteur oder die Umsatzsteuer.
- Im Gegensatzt dazu gibt es dann Steuern die nur einmalig vom Fiskus erhoben werden, die da wären z.B. die Erbschaftssteuer, die Schenkungssteuer, die Grunderwerbssteuer,...
- Veranlagungssteuern, wie etwa die Einkommensteuer, hier setzt das Finanzamt auf Grund einer Steuererklärung die Steuer für eine Periode fest und mittels Bescheid müssen für das betreffende Jahr oder Periode Vorauszahlungen geleistet werden.
- Quellensteuer, eine allgemeine Bezeichnung für Steuern auf Erträge aus Kapitalvermögen. Hierbei langt der Fiskus gleich an der Quelle zu, also noch bevor der Steuerzahler die Gewinnausschüttung erhält.
- Selbstbemessungssteuern, hierbei muß der Steuerpflichtige die Steuer selbst ermitteln und abführen. Der Fiskus wird aktiv wenn er annehmen kann das die Steuern vom Steuerpflichtigen nicht ganz korrekt berechnet und bezahlt wurde.
- Personensteuern sind Subjektsteuern in Verbindung mit dem Bürger und seinen persönlichen Verhältnissen.
- Realsteuern sind Substanzsteuern und unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Bürgers.
- Allgemeine Steuern sollten dem Staat zur Finanzierung aller Staatsausgaben dienen.
- Zwecksteuren sind dazu da, damit der Staat diese für festgelegte Zwecke verwendet.
- Direkte Steuern, Steuerschuldner und Steuerträger sind identisch. Die bekanntesten Beispiele dafür sind die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer. Eine Überwälzung der Steuern ist nicht möglich.
- Indirekte Steuern, der Steuerschuldner der und Steuerträger sind nicht identisch, wie etwa bei der Tabaksteuer, der Umsatzsteuer oder der Mineralölsteuer.
- Ertragsteuern, wie etwa die Einkommensteuer oder die Körperschaftsteuer beziehen sich auf ein wirtschaftliches Ergebnis.
- Verkehrsteuern, sind auf einen Vorgang des Rechtsverkehrs bezogen so etwa die Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer, oder Umsatzsteuer.
- Verbrauchsteuern, beziehen sich auf zum Verbrauch bestimmte Güter wie etwa die Tabaksteuer, Mineralölsteuer oder die Biersteuer.
DAS STEUERSUBJEKT, DAS IST DER STEUERZAHLER ODER DIE STEUERZAHLERIN UND DIE DÜRFEN DANN ALLE UNS AUFERLEGTEN STEUERN BRAV BEZAHLEN.